Provision und Bestellerprinzip 2026 — wer zahlt was beim Hausverkauf
Provisionsteilung, Bestellerprinzip, marktübliche Sätze in München: was Verkäufer und Käufer 2026 zur Maklerprovision wissen müssen.
Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip auch für den Immobilienverkauf an Verbraucher. Was lange als „Käuferprovision" galt, ist seitdem grundsätzlich geteilt — mit wichtigen Details, die Eigentümer und Käufer kennen sollten.
Wie hoch ist die Maklerprovision in München?
Der marktübliche Satz in München liegt bei 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer (entspricht 3 % netto) — sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz, sondern Marktüblichkeit. Höhere oder niedrigere Sätze sind möglich, müssen aber individuell verhandelt werden.
Das Bestellerprinzip — vereinfacht
Die Grundregel: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision in der Regel hälftig. Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt (was der Standardfall ist), gilt:
- Der Verkäufer zahlt 1,785 % (inkl. MwSt.) Provision an den Makler
- Der Käufer zahlt ebenfalls 1,785 % (inkl. MwSt.) Provision an den Makler
- Beide Parteien haben einen eigenen Maklervertrag mit dem Makler
Wann fällt die Provision an?
Die Provision fällt erst bei erfolgreichem Verkauf an — konkret: bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Vorgespräche, Bewertungen, Besichtigungen, Verhandlungen sind in der Regel kostenfrei. Das ist ein wichtiger Schutz für Eigentümer: Sie zahlen nur, wenn der Makler wirklich liefert.
Vorsicht bei Pauschalangeboten ohne Erfolg-Klausel. Wer eine Vorabzahlung verlangt, hat selten das Interesse des Verkäufers im Fokus.
Sonderfälle — wann das Bestellerprinzip nicht greift
- Gewerbliche Käufer: Bei Kauf durch Kapitalgesellschaften, GmbH-Investoren etc. gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier sind freie Vereinbarungen möglich, oft trägt der Käufer die volle Provision.
- Mehrfamilienhäuser über 5 Einheiten: Hier gelten andere Regeln, Provisionsteilung ist verhandelbar.
- Gewerbeobjekte: Bürohäuser, Praxisräume, Anlageobjekte — kein Bestellerprinzip.
- Privater Erbe an Kapitalanleger: Hier ist der Käufer kein Verbraucher — Bestellerprinzip greift nicht zwingend.
Provision ohne Makler — geht das?
Theoretisch ja. Praktisch verkaufen die wenigsten Eigentümer ihre Münchner Immobilie ohne Makler — und das hat Gründe. Eine professionelle Vermarktung holt typischerweise 5–10 % mehr Verkaufspreis heraus als ein privater Verkauf. Bei einer 1-Million-Wohnung sind das 50.000–100.000 € — deutlich mehr als die Maklerprovision von ca. 17.850 €.
Was die Provision abdeckt
Für die Maklerprovision erbringt ein seriöser Makler typischerweise:
- Marktwertbestimmung und Vermarktungsstrategie
- Hochwertige Fotos und Exposé-Erstellung
- Inserate auf relevanten Portalen + Off-Market-Aktivierung
- Käuferqualifikation und Besichtigungs-Steuerung
- Verhandlungsführung und Reservierungsabwicklung
- Notartermin-Vorbereitung und Begleitung
- Übergabe und Dokumentenservice
BM Living: 3,57 % inkl. MwSt., beidseitig — und keine versteckten Kosten
Wir arbeiten mit dem marktüblichen Satz von 3,57 % inkl. MwSt. — geteilt zwischen Käufer und Verkäufer nach Bestellerprinzip. Erstgespräch, Bewertung und Verkaufsstrategie sind kostenfrei. Bei uns kommen keine versteckten Kosten dazu: Premium-Fotograf, 3D-Tour, Off-Market-Vermarktung sind alle in der Provision enthalten. Sie zahlen erst, wenn wir Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen.
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